RS0077205
Rechtssatz
zuletzt 06.11.2007Zivilrecht
Die Rechtsmittellegitimation desjenigen, der die Ersichtlichmachung des behauptetermaßen ihm gehörenden Superädifikats auf der Liegenschaft beantragt hat, ist zu bejahen, wenn er sich dagegen wendet, daß die vom Erstgericht bewilligte Ersichtlichmachung vom …