RS0080727
Rechtssatz
21.10.1982Zivilrecht
Entscheidend dafür, ob eine Individualtatsache oder eine Wahrnehmungstatsache vorliegt, ist es, ob es sich um eine Frage handelt, die aus den persönlichen Verhältnissen und dem eigenen besseren Wissen des Versicherungsnehmers zu beantworten ist oder um eine …