RS0080244
Rechtssatz
1961 – zuletzt 17.09.1981Zivilrecht
Die Vermutung, daß der Versicherer vom Vertrag zurückgetreten ist, wenn er nicht binnen drei Monaten nach Fälligkeit der Prämie diese eingeklagt hat, kann auch nicht dadurch widerlegt werden, daß etwa aus dem Verhalten des Versicherers während dieser Zeit d …