RS0039670
Rechtssatz
1957 – zuletzt 22.01.2019Zivilrecht
Die Feststellung, daß der Beklagte nicht berechtigt ist, in der strittigen Teilfläche Eigentumshandlungen vorzunehmen, verneint das Eigentum des Beklagten, besagt aber noch nicht, daß der Kläger Eigentümer dieser Fläche ist. Der Entscheidung über den Zwisch …