RS0036309
Rechtssatz
08.05.1991Zivilrecht
Auch eine Prozeßpartei, die der Ansicht ist, ein Protokoll enthalte unrichtige Inhalte von Aussagen, die der Richter absichtlich hergestellt habe, um damit den Prozeßausgang zu beeinflussen, ist nicht berechtigt, dem Richter vorzuhalten, er lebe sozusagen a …