Norm Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Personalkreditvermittlung× ▾ ‹›Gliederung Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Personalkreditvermittlung Fassungen (Gesetz) ab 26.07.1989▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 26.07.198920.08.1999 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 284/1999 01.03.197825.07.1989 BGBl. Nr. 100/1978 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 26.07.1989 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Art des Nachweises der Befähigung§ 2Gegenstände der Konzessionsprüfung§ 3Prüfungskommission§ 4Prüfungstermin§ 5Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung§ 6Ansuchen um Zulassung zur Konzessionsprüfung§ 7Ladung zur Konzessionsprüfung§ 8Prüfungsgebühr§ 9ZeugnisSchlußbestimmung§ 10AnlagenAnl. 1