Norm Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften× ▾ ‹›Gliederung Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften Fassungen (Gesetz) ab 26.07.1989▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 26.07.198931.12.1996 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 507/1996 01.07.198825.07.1989 BGBl. Nr. 324/1988 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 26.07.1989 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Art des Nachweises der Befähigung§ 2Gegenstände der Konzessionsprüfung§ 3PrüfungskommissionPrüfungstermin§ 4§ 5§ 6Ansuchen um Zulassung zur Konzessionsprüfung§ 7Ladung zur Prüfung§ 8Prüfungsgebühr§ 9ZeugnisÜbergangs- und Schlußbestimmungen§ 10§ 11AnlagenAnl. 1