Norm V über die Eignung für den Höheren oder Gehobenen Dienst im BMAA× ▾ ‹›Gliederung V über die Eignung für den Höheren oder Gehobenen Dienst im BMAA Fassungen (Gesetz) ab 12.01.1985▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 12.01.198514.03.1989 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 120/1989 01.01.197811.01.1985 BGBl. Nr. 687/1977 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 12.01.1985 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7