Norm Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C in den Geschäftsstellen (Kanzleien) der Gerichte und Staatsanwaltschaften× ▾ ‹›Gliederung Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C in den Geschäftsstellen (Kanzleien) der Gerichte und Staatsanwaltschaften Fassungen (Gesetz) ab 01.09.1987 — BGBl. Nr. 182/1987 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.09.198731.12.2005 BGBl. Nr. 182/1987 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 482/2005 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.09.1987 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Anwendungsbereich§ 2Grundausbildung§ 3Ausbildungslehrgang§ 4Praktische VerwendungFachdienstprüfung§ 5§ 6Prüfungskommission§ 7§ 8§ 9Anrechnung auf die Fachdienstprüfung§ 10Sonderregelung für Bedienstete des Obersten Gerichtshofes§ 11Schluß- und Übergangsbestimmungen