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Reife- und Befähigungsprüfung in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

Fassungen (Gesetz)
ab 18.03.1988 — BGBl. Nr. 140/1988 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
18.03.198806.04.1993 BGBl. Nr. 140/1988 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 231/1993
Gliederung Fassung vom 18.03.1988 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. ABSCHNITTAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Geltungsbereich
  2. § 2Anmeldung zur Reife- und Befähigungsprüfung
  3. § 3Umfang der Reife- und Befähigungsprüfung
2. ABSCHNITTPrüfungsgebiete
  1. § 4Allgemeine Bestimmungen über die Prüfungsgebiete
  2. § 5Prüfungsgebiete, in denen Klausurarbeiten durchgeführt werden
  3. § 6Umfang und Inhalt der Klausurarbeiten der Reife- und | Befähigungsprüfung
Prüfungsgebiete der Reife- und Befähigungsprüfung für Kindergärten,
in denen mündliche Teilprüfungen durchgeführt werden, und deren
Umfang
  1. § 7
  2. § 8
  1. § 9Sonderbestimmungen für die Prüfungsgebiete der Jahresprüfung
3. ABSCHNITTDurchführung der Reife-und Befähigungsprüfung
  1. § 10Auswahl der Aufgabenstellungen für die Klausurprüfung
  2. § 11Durchführung der schriftlichen Klausurarbeiten
  3. § 12Durchführung der mündlichen Teilprüfungen
  4. § 13Durchführung der Jahresprüfung
4. ABSCHNITTBeurteilung der Leistungen bei der Reife- und Befähigungsprüfung
  1. § 14Grundsätze für die Beurteilung
  2. § 15Beurteilung der schriftlichen Klausurarbeiten
  3. § 16Beurteilung der mündlichen und praktischen Teilprüfungen und | Gesamtbeurteilung
5. ABSCHNITT
  1. § 17Wiederholung der Prüfung
6. ABSCHNITTGemeinsame Bestimmungen für die Reife-und Befähigungsprüfung und deren Wiederholung
  1. § 18Verhinderung und Rücktritt des Prüfungskandidaten
7. ABSCHNITTErgänzende Bestimmungen
Sonderbestimmungen für die Durchführung der Reife- undBefähigungsprüfung bei schwerer körperlicher Behinderung eines
  1. § 19Prüfungskandidaten
  2. § 20Reife- und Befähigungsprüfungszeugnisse