Norm Ozon-Meßnetzkonzept× ▾ ‹›Gliederung Ozon-Meßnetzkonzept Fassungen (Gesetz) ab 09.10.1998▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 09.10.199827.02.2004 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 99/2004 05.11.199208.10.1998 BGBl. Nr. 677/1992 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 09.10.1998 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittZAHL DER MESSTELLEN UND DEREN REGIONALE VERTEILUNG§ 1Ozonmeßstellen an vorgegebenen StandortenOzonmeßstellen an den von den | Landeshauptmännern festzulegenden Standorten§ 2§ 3§ 4§ 5Weitere Ozonmeßstellen2. AbschnittANFORDERUNGEN AN DIE LAGE DER MESSTELLEN UND AN DIE MESSGERÄTE§ 6Standort§ 7Probenahmeort§ 8Anforderungen an die Ozonmeßgeräte3. AbschnittBETRIEB DER MESSTELLEN, AUSWERTUNG UND AUSTAUSCH DER MESSDATENBetrieb der Meßstellen§ 9§ 10§ 11§ 12Auswertung der Ozonmeßdaten§ 13Austausch der Ozonmeßdaten4. AbschnittAUSSTATTUNG DER MESSTELLEN UND MESSNETZZENTRALEN§ 14Meßstelle§ 15Meßnetzzentralen§ 16Sonstige Ausstattung für jedes einzelne Meßnetz§ 17Betreiben der Meßstellen