Norm Messkonzept zum Immissionschutzgesetz-Luft× ▾ ‹›Gliederung Messkonzept zum Immissionschutzgesetz-Luft Fassungen (Gesetz) ab 22.12.2006▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 22.12.200612.04.2012 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 127/2012 29.06.200421.12.2006 BGBl. II Nr. 263/2004 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 22.12.2006 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittKontrolle der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte und Immissionszielwerte der Konzentration zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit§ 1Einteilung des Bundesgebietes in Untersuchungsgebiete§ 2Ballungsräume§ 3Kategorien§ 4Art der MessungAnzahl der Messstellen und deren regionale Verteilung§ 5§ 6§ 7Zusätzlich erforderliche Messstellen§ 8Bekanntgabe der Standorte der Messstellen durch die MessnetzbetreiberAusstattung der Messstellen und Messzentralen§ 9§ 10Qualitätssicherung der Messdaten§ 11§ 12§ 13Bildung von Messdaten kontinuierlich registrierender Messgeräte§ 14Festlegung des Beurteilungszeitraumes§ 15VorerkundungsmessungenVerlegung und Auflassung von Messstellen§ 16§ 172. AbschnittKontrolle der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte des Staubniederschlags und seiner Inhaltsstoffe zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit§ 18Einteilung des Bundesgebietes in Untersuchungsgebiete§ 19Art der Messung§ 20Anzahl der Messstellen und deren regionale Verteilung§ 21Qualitätssicherung der Messdaten§ 22Festlegung des Beurteilungszeitraums3. AbschnittHintergrundmessung, Bestimmung des Import-Export-Anteils und Messung der nassen Deposition§ 23Lage der Messstellen und Messumfang§ 24Qualitätssicherung der Messdaten§ 25Übermittlung der Messdaten4. AbschnittTrendbetrachtung§ 26Messumfang§ 27Anzahl und Standorte der Messstellen5. AbschnittKontrolle der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte und Immissionszielwerte zum Schutz von Ökosystemen und der Vegetation§ 28Einteilung des Bundesgebietes in Untersuchungsgebiete§ 29Art der Messung§ 30Anzahl der Messstellen und deren regionale Verteilung6. AbschnittMessung von PM2,5§ 31Messstellen7. Abschnitt§ 32Messung von Treibhausgasen§ 32aMessung von weiteren polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in städtischen Gebieten8. AbschnittBerichtswesen§ 33Datenaustausch§ 34Auswertung, Dokumentation und Veröffentlichung der Messdaten§ 35Tagesbericht§ 36Monatsbericht der Messnetzbetreiber§ 37Jahresbericht der Messnetzbetreiber§ 38Berichtspflichten gemäß Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft9. AbschnittÜberprüfung des Messkonzeptes§ 39AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3