Norm TSch-VeranstV× ▾ ‹›Gliederung Tierschutz-Veranstaltungsverordnung (TSch-VeranstV) Fassungen (Gesetz) ab 01.04.2016 — BGBl. II Nr. 69/2016▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.04.2016 § → § BGBl. II Nr. 69/2016 25.03.201631.03.2016 § → § BGBl. II Nr. 69/2016 23.02.200824.03.2016 § → § BGBl. II Nr. 70/2008 03.04.200722.02.2008 § → § BGBl. II Nr. 80/2007 28.01.200602.04.2007 § → § BGBl. II Nr. 27/2006 01.01.200527.01.2006 BGBl. II Nr. 493/2004 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.04.2016 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittGemeinsame Bestimmungen für Tierausstellungen, Tierschauen,Tiermärkte und Tierbörsen§ 1Allgemeine Pflichten des Veranstalters und des Verantwortlichen§ 2Allgemeine Mindestanforderungen§ 3Räumlichkeiten und Ausstattung2. AbschnittBesondere Bestimmungen für Tierschauen und Tierausstellungen§ 4Ausstellungskatalog§ 5Dauer der Veranstaltung, An – und Auslieferung§ 6Allgemeine Mindestanforderungen an die Unterbringung ausgestellter Tiere§ 7Mindestanforderungen an Unterkünfte für Kaninchen§ 8Mindestanforderungen an Unterkünfte für Meerschweinchen§ 9Mindestanforderungen an Unterkünfte für Hausgeflügel§ 10Mindestanforderungen an Unterkünfte für Haustauben§ 11Mindestanforderung an Unterkünfte für andere Vögel§ 12Ausstattung der Unterkünfte für andere Vögel§ 13Sondervorschriften für Gesamtvogelschauen und Papageienausstellungen3. AbschnittBesondere Bestimmungen für Hunde- und Katzenausstellungen§ 14Voraussetzungen für die Einbringung§ 15Besondere Verpflichtungen des Verantwortlichen§ 16Mindestanforderungen an die Unterbringung4. AbschnittBesondere Bestimmungen für Tausch- und Erwerbsbörsen§ 17Allgemeine Mindestanforderungen für Tierbörsen§ 18Besondere Verpflichtungen des Verantwortlichen bei Tierbörsen5. AbschnittSchlussbestimmungen§ 19Personenbezogene Bezeichnungen§ 20In-Kraft-TretenAnlagenAnl. 1Unterkünfte für HauskaninchenAnl. 2Unterkünfte für HausgeflügelAnl. 3Unterkünfte für HaustaubenrassenAnl. 4Tierschauen mit anderen Vögeln als Hausgeflügel und HaustaubenAnl. 5Anl. 6Mindestanforderungen für Tierbörsen mit Vögeln