Norm FH-MTD-AV× ▾ ‹›Gliederung FH-MTD-Ausbildungsverordnung (FH-MTD-AV) Fassungen (Gesetz) ab 06.01.2006 — BGBl. II Nr. 2/2006 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute06.01.200631.08.2027 § → § BGBl. II Nr. 2/2006 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 154/2026 06.01.200631.08.2027 BGBl. II Nr. 2/2006 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 154/2026 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 06.01.2006 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittKompetenzen und Ausbildung§ 1Kompetenzen§ 2Mindestanforderungen an die Ausbildung§ 3Gestaltung der Ausbildung2. AbschnittMindestanforderungen an die Studierenden, die Lehrenden und die Praktikumsanleitung§ 4Mindestanforderungen an die Studierenden§ 5Mindestanforderungen an die Lehrenden der fachspezifischen und medizinischen Inhalte§ 6Mindestanforderungen an die PraktikumsanleitungAnlagenAnl. 1Fachlich-methodische Kompetenzen des Physiotherapeuten oder der PhysiotherapeutinAnl. 2Fachlich-methodische Kompetenzen des biomedizinischen Analytikers oder der biomedizinischen AnalytikerinAnl. 3Fachlich-methodische Kompetenzen des Radiologietechnologen oder der RadiologietechnologinAnl. 4Fachlich-methodische Kompetenzen des Diätologen oder der DiätologinAnl. 5Fachlich-methodische Kompetenzen des Ergotherapeuten oder der ErgotherapeutinAnl. 6Fachlich-methodische Kompetenzen des Logopäden oder der LogopädinAnl. 7Fachlich-methodische Kompetenzen des Orthoptisten oder der OrthoptistinAnl. 8Sozialkommunikative Kompetenzen und SelbstkompetenzenAnl. 9Wissenschaftliche KompetenzenAnl. 10Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung des Physiotherapeuten oder der PhysiotherapeutinAnl. 11Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung des biomedizinischen Analytikers oder der biomedizinischen AnalytikerinAnl. 12Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung des Radiologietechnologen oder der RadiologietechnologinAnl. 13Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung des Diätologen oder der DiätologinAnl. 14Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung des Ergotherapeuten oder der ErgotherapeutinAnl. 15Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung des Logopäden oder der LogopädinAnl. 16Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung des Orthoptisten oder der Orthoptistin