Norm Sicherheitsmaßnahmen bei ausländischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen× ▾ ‹›Gliederung Sicherheitsmaßnahmen bei ausländischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2014 — BGBl. I Nr. 96/2013▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.01.2014 § → § BGBl. I Nr. 96/2013 19.06.201331.12.2013 § → § BGBl. I Nr. 96/2013 15.07.201018.06.2013 BGBl. I Nr. 55/2010 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2014 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Zuständige Behörden2. AbschnittSicherheitsmaßnahmen§ 4Erhebung von Informationen§ 5Vorfeldinspektionen§ 6Verfahren bei der Durchführung der Vorfeldinspektionen§ 7Befugnisse im Rahmen der Vorfeldinspektionen§ 8Klassifizierung der Feststellungen§ 9Folgemaßnahmen§ 10Unverzügliche Maßnahmen im Falle des Vorliegens eines sehr schweren Sicherheitsmangels§ 11Betriebsuntersagung für ausländisches Luftfahrtunternehmen oder bestimmte ausländische Luftfahrzeuge§ 12Verkündung und Ausfolgung von Inspektionsbescheinigungen und Bescheiden§ 13Informationsaustausch und Verwendung von Daten3. AbschnittSchlussbestimmungen§ 14Bezugnahme auf Richtlinien§ 15Verweisungen§ 16In- und Außerkrafttreten§ 17ÜbergangsbestimmungenVollziehung§ 18AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3Anl. 4