Norm TKG-DSVO× ▾ ‹›Gliederung Datensicherheitsverordnung (TKG-DSVO) Fassungen (Gesetz) ab 19.08.2016 — BGBl. II Nr. 228/2016▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute19.08.2016 § → § BGBl. II Nr. 228/2016 06.12.201118.08.2016 BGBl. II Nr. 402/2011 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 19.08.2016 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeines§ 1Gegenstand und Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Ausnahmen§ 4Datensicherheitsmaßstab2. AbschnittDatensicherheit beim Anbieter innerhalb des Betriebes§ 5Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherheit von Vorratsdaten§ 6Unterscheidung von Betriebsdaten und Vorratsdaten§ 7Revisionssichere Protokollierung und Vier-Augen-Prinzip bei Zugriffen auf Vorratsdaten3. AbschnittDatensicherheit bei der Übermittlung von betriebsnotwendigen Verkehrs- und Standortdaten und Vorratsdaten zu Auskunftszwecken an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden§ 8Allgemeines§ 9Durchlaufstelle – Grundstruktur§ 10Einrichtung und Betrieb der Durchlaufstelle – Auftraggeber und Durchführung§ 11Auditierung der Durchlaufstellen-Funktionen§ 12Funktionen der Durchlaufstelle im Überblick§ 13Authentifizierung – Einbindung über den Portalverbund und Unique-ID§ 14Zugangsberechtigte Behörden§ 15Anbindung der Anbieter§ 16Sicherheitsniveau der Anbindung§ 17Postfächer und Zustellung§ 18Verschlüsselung/Signatur der Antwort§ 19Eingabefelder§ 20Zusatzinformationen§ 21Optionale Stammdatenauskünfte über die Durchlaufstelle§ 22Protokollierung über die Durchlaufstelle§ 23Statistik aus den Protokolldaten§ 24Kostentragung der Durchlaufstelle4. AbschnittDefinition Syntax und Semantik der CSV-Datei für Auskünfte§ 25Schnittstellendefinition EP020AnlagenAnl. 1Technische Richtlinie zur CSV-Datei für die Beantwortung von Auskunftsbegehren gemäß § 94 Abs. 4 TKG 2003 – EP020