Norm (VetSEE-VO)× ▾ ‹›Gliederung Veterinärrechtliche Anforderungen beim innerstaatlichen Inverkehrbringen von Samen, Eizellen und Embryonen ((VetSEE-VO)) Fassungen (Gesetz) ab 01.10.2012 — BGBl. II Nr. 310/2012 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.10.2012 BGBl. II Nr. 310/2012 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.10.2012 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Sachlicher Geltungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Zulassung und behördliche Genehmigung§ 4Behördliche Kontrolle2. AbschnittBestimmungen für Samen§ 5Gewinnung und Kennzeichnung von Samen§ 6Bestimmungen für das Inverkehrbringen und Abgabe von Samen§ 7Verbot für das Inverkehrbringen und die Abgabe von Samen§ 8Anwendung von Samen§ 9Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Samen3. AbschnittBestimmungen für Eizellen und Embryonen§ 10Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen§ 11Bestimmungen für das Inverkehrbringen von Eizellen und Embryonen§ 12Ausnahmen für das nationale Inverkehrbringen von Embryonen von Rindern§ 13Verbot des in Inverkehrbringens von Eizellen und Embryonen§ 14Anwendung von Eizellen und Embryonen§ 15Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Eizellen und Embryonen4. AbschnittMaßnahmen bei Gefahr einer Seuchenverbreitung§ 16Anwendungsverbot und Informationspflicht§ 17Anzeigepflicht bei Seuchenverdacht§ 18Verdacht bei Erzeugnissen5. AbschnittSonstige Maßnahmen§ 19Gute Hygienepraxis und Biosicherheitsmaßnahmen§ 20Buchführung§ 21Kontrolle der sonstigen Maßnahmen6. AbschnittSchluss- und Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten§ 22Verweisungen§ 23ÜbergangsbestimmungInkrafttreten§ 24AnlagenAnl. 1