Norm Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern auf der Straße und im Kombinierten Verkehr× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern auf der Straße und im Kombinierten Verkehr Fassungen (Gesetz) ab 01.09.2014 — BGBl. III Nr. 160/2014 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.09.2014 BGBl. III Nr. 160/2014 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.09.2014 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenI. ANWENDUNGSBEREICHArtikel 1Art. 1II. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ABGRENZUNGENArtikel 2Art. 2III. STRASSENGÜTERVERKEHRArtikel 3Art. 3Genehmigungspflichtige VerkehreArtikel 4Genehmigungsfreie VerkehreArt. 4Artikel 5Inhalt der GenehmigungArt. 5Artikel 6Art. 6KabotageverbotArtikel 7SanktionenArt. 7Artikel 8KontingenteArt. 8Artikel 9Umweltverträgliche LastfahrzeugeArt. 9IV. GEMISCHTE KOMMISSIONArtikel 10Art. 10V. SCHLUSSBESTIMMUNGENArtikel 11Art. 11InkrafttretenArtikel 12VertragsdauerArt. 12