Norm Verschlusssachenverordnung× ▾ ‹›Gliederung Verschlusssachenverordnung Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2015 — BGBl. II Nr. 3/2015 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2015 BGBl. II Nr. 3/2015 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2015 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Gegenstand und Geltungsbereich§ 2Einstufung von Ermittlungsakten als Verschlusssache§ 3Aktenbildung§ 4Elektronische Aktenführung und Register§ 5ZugriffsberechtigungAufbewahrung und Übergabe von Verschlussakten§ 6§ 7§ 8§ 9Vervielfältigung und Akteneinsicht§ 10Ungewöhnliche Vorfälle und Verletzung von Geheimhaltungsvorschriften§ 11Verschlusssachenbeauftragter§ 12Aufhebung des Verschlussvermerkes§ 13Sprachliche Gleichbehandlung§ 14Inkrafttreten