Norm Tierschutz-Schlachtverordnung× ▾ ‹›Gliederung Tierschutz-Schlachtverordnung Fassungen (Gesetz) ab 01.10.2015 — BGBl. II Nr. 312/2015 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.10.2015 BGBl. II Nr. 312/2015 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.10.2015 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Geltungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen2. AbschnittDurchführungsbestimmungen zu Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009§ 3Erforderliche Kenntnisse und Schulung§ 4Schulungsunterlagen§ 5Abschluss der Schulung und Prüfung§ 6Ausstellung des Sachkundenachweises§ 7Dem Sachkundenachweis gleichwertige Qualifikationen3. AbschnittDurchführungsvorschriften zu Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 hinsichtlich der auf Schlachthöfen durchzuführenden Kontrollen§ 8Überwachung und Kontrolle4. AbschnittBestimmungen für die Schlachtung oder Tötung von Tieren, die von der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 nicht geregelt sind§ 9Allgemeine Anforderungen§ 10Besondere Bestimmungen5. AbschnittRituelle Schlachtungen§ 11Besondere Bestimmungen für rituelle Schlachtungen6. AbschnittInkrafttreten§ 12Inkrafttreten und AußerkrafttretenAnlagenAnl. 1Besondere Vorschriften für rituelle SchlachtungenAnl. 2VORSCHRIFTEN ÜBER DAS AUFBEWAHREN UND TÖTEN VON SPEISEFISCHEN, FRÖSCHEN, KRUSTEN- UND SCHALENTIERENAnl. 3TÖTEN VON FUTTERTIERENAnl. 4Anl. 5Anl. 6