Norm SeilBEV× ▾ ‹›Gliederung Seilbahn Bauentwurfsverordnung (SeilBEV) Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2021 — BGBl. II Nr. 227/2021 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.07.2021 BGBl. II Nr. 227/2021 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.2021 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAnwendungsbereich§ 12. AbschnittAnforderungen an den Bauentwurf§ 2Allgemeine Anforderungen§ 3Anforderungen an den Umfang§ 4Formale Anforderungen§ 5Besondere Anforderungen an Gliederung und Inhalt des Bauentwurfs3. AbschnittSicherheitsanalyse, Sicherheitsbericht§ 6Sicherheitsanalyse§ 7Sicherheitsbericht4. AbschnittAnforderungen an den Ersteller des Sicherheitsberichtes (Sicherheitsberichtersteller)Formale Anforderungen§ 8§ 9§ 10Fachliche Anforderungen§ 11Eintragung§ 12Haftpflichtversicherung§ 13Meldepflichten und Widerruf5. AbschnittAnforderungen an die Gutachten§ 14Allgemeine Anforderungen§ 15Besondere Anforderungen an die Gutachten der Fachbereiche Seilbahntechnik und seilbahnspezifische Elektro- und Sicherungstechnik6. AbschnittAllgemeine Anforderungen an die Ersteller der Gutachten§ 167. AbschnittBesondere Anforderungen an die Ersteller der Gutachten für die Fachbereiche Seilbahntechnik und seilbahnspezifische Elektro- und Sicherungstechnik§ 17Verzeichnis§ 18Anforderungen§ 19Eintragung§ 20Meldepflichten und Widerruf8. AbschnittVerzeichnis der Prüfer von Längenschnitten und Seil- und Längenschnittsberechnungen§ 219. AbschnittSchlussbestimmungen§ 22Sprachliche Gleichbehandlung§ 23Übergangsbestimmungen§ 24In- und AußerkrafttretenAnlagenAnl. 1Besondere Anforderungen an die Gliederung und den Inhalt des Bauentwurfs