Norm ZT-WO 2022× ▾ ‹›Gliederung Ziviltechnikerkammer-Wahlordnung 2022 (ZT-WO 2022) Fassungen (Gesetz) ab 27.07.2022 — BGBl. II Nr. 290/2022 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute27.07.2022 BGBl. II Nr. 290/2022 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 27.07.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittWahl in den Sektionsvorstand der Länderkammer sowie in die Bundessektionen§ 1Wahlkörper§ 2Wahlkommission§ 3Ausschreibung der Wahl§ 4Wählerlisten§ 5Einspruchsverfahren§ 6Wahlvorschläge§ 7Prüfung, Abänderung und Verlautbarung der Wahlvorschläge§ 8Briefwahl§ 9Abstimmung§ 10Stimmzettel§ 11Schluss der Stimmabgabe§ 12Behandlung der Wahlkuverts der Briefwähler§ 13Stimmenzählung§ 14Ermittlungsverfahren§ 15Niederschrift§ 16Nachrücken der Ersatzmitglieder§ 17Verlautbarung des Wahlergebnisses§ 18Anfechtung der Wahl2. AbschnittWahlen der Länderkammern§ 19Ermittlung des Kammervorstandes der Länderkammer§ 20Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Länderkammer§ 21Wahl der Sektionsvorsitzenden und ihrer Stellvertreter3. AbschnittWahlen der Bundeskammer§ 22Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Bundeskammer§ 23Wahl der Bundessektionsvorsitzenden und deren Stellvertreter4. Abschnitt§ 24Mandatszahlen5. AbschnittSchlussbestimmungen§ 25Inkrafttreten