Norm Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen von ICPO-Interpol während der Sitzung der 91. Generalversammlung und der Treffen des Exekutivkomitees in Wien im Jahr 2023× ▾ ‹›Gliederung Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen von ICPO-Interpol während der Sitzung der 91. Generalversammlung und der Treffen des Exekutivkomitees in Wien im Jahr 2023 Fassungen (Gesetz) ab 16.11.2023 — BGBl. III Nr. 177/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute16.11.2023 BGBl. III Nr. 177/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 16.11.2023 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArtikel 1Art. 1Zweck des Abkommens und Ziele der ZusammenarbeitArtikel 2Art. 2Einreise ins Hoheitsgebiet des GastlandesArtikel 3Art. 3Zusätzliche Garantien betreffend Maßnahmen für die öffentliche Gesundheit und SicherheitArtikel 4Art. 4Vorrechte und Befreiungen der OrganisationArtikel 5Art. 5Unverletzlichkeit der Archive und KorrespondenzArtikel 6Art. 6DevisenArtikel 7Art. 7ZollbefreiungArtikel 8Art. 8Vorrechte und Befreiungen von Teilnehmern und TeilnehmerinnenArtikel 9Art. 9Diplomatische VorrechteArtikel 10Art. 10Gebrauch der BefreiungenArtikel 11Art. 11StreitbeilegungArtikel 12Art. 12Inkrafttreten