Norm Vergütungsverordnung 2024× ▾ ‹›Gliederung Vergütungsverordnung 2024 Fassungen (Gesetz) ab 04.12.2024 — BGBl. II Nr. 337/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute04.12.2024 BGBl. II Nr. 337/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 04.12.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Fallpauschale für Übernahmeangebote§ 2Fallpauschale für andere Verfahren§ 3Weitere Senatsfälle§ 4Fallpauschale für den Berichterstatter§ 5Anrechnung von Fallpauschalen§ 6Jahrespauschale der Mitglieder der Übernahmekommission§ 7Jahrespauschale des Vorsitzenden der Übernahmekommission und seiner Stellvertreter§ 8Anteilsmäßige Pauschalierung§ 9Barauslagen und Reisekosten§ 10Abrechnung und Auszahlung§ 11Übergangsbestimmung