Norm NEHG-EU-ETS BV× ▾ ‹›Gliederung NEHG-EU-ETS Befreiungsverordnung (NEHG-EU-ETS BV) Fassungen (Gesetz) ab 31.12.2025 — BGBl. II Nr. 335/2025 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute31.12.2025 BGBl. II Nr. 335/2025 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 31.12.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Anwendungsbereich und Zweck§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Datenübermittlung für den Vollzug der Befreiung2. AbschnittAllgemeine Voraussetzungen§ 4§ 5§ 6Ausschluss von der Befreiung§ 7Registrierung des Inhabers einer EU-ETS-Anlage im NEIS3. AbschnittEU-ETS-Befreiung in der EinführungsphaseVorabberücksichtigung§ 8§ 9§ 10Nachzahlung der vorabberücksichtigten Befreiung§ 11Nachträgliche Berücksichtigung§ 12Vorläufige Sofortberücksichtigung§ 13Nachweis der Lieferung und Verwendungsbestätigung§ 14Höhe der Befreiung4. AbschnittEU-ETS-Befreiung in der Überführungsphase§ 15Vorabberücksichtigung§ 16Verwendungsbestätigung bei Vorabberücksichtigung§ 17Nachzahlung der vorabberücksichtigten Befreiung§ 18Nachträgliche Berücksichtigung§ 19Verwendungsbestätigung bei nachträglicher Berücksichtigung§ 20Vorläufige Sofortberücksichtigung§ 21Verwendungsbestätigung§ 22Höhe der Befreiung5. AbschnittSchlussbestimmungen§ 23Beihilferechtliche Feststellung§ 24In- und Außerkrafttreten