Norm Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung× ▾ ‹›Gliederung Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung Fassungen (Gesetz) ab 01.10.2026 — BGBl. II Nr. 241/2026 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.10.2026 BGBl. II Nr. 241/2026 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.10.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Zielbestimmung§ 2Kinderbetreuungsgeld2. AbschnittUntersuchungsprogramm für Schwangere§ 3Ärztliche Untersuchungen der Schwangeren§ 4Ultraschalluntersuchungen der Schwangeren§ 5Allgemein- und familienmedizinische Untersuchung§ 6Gesundheitsgespräch§ 7Hebammenberatungen§ 8Elternberatung§ 9Verspätete Feststellung der Schwangerschaft3. AbschnittUntersuchungsprogramm für Kinder§ 10Ärztliche Untersuchungen des Kindes§ 11Überschreitung der Untersuchungstermine§ 12Weitere vorgesehene ärztliche Untersuchungen des Kindes§ 13Hörscreening des Kindes§ 14Hüftultraschalluntersuchung des Kindes§ 15Augenfachärztliche Untersuchung des Kindes4. AbschnittIn- und Außerkrafttreten§ 16AnlagenAnl. 1Anl. 2