Norm Frauenförderungsplan BMWET× ▾ ‹›Gliederung Frauenförderungsplan BMWET Fassungen (Gesetz) ab 03.09.2026 — BGBl. II Nr. 263/2026 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute03.09.2026 BGBl. II Nr. 263/2026 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 03.09.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenI. Abschnitt§ 1Grundsätze der Gleichbehandlung im BMWETII. Abschnitt§ 2ZieleA. Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung§ 3Gleichstellungsmaßnahmen§ 4Verantwortung der Führungskräfte bei Gleichstellungsmaßnahmen§ 5Gleichbehandlung und Frauenförderung als Teil der Personal- und Organisationsentwicklung§ 6Schutz der Menschenwürde im Arbeitsumfeld§ 7InformationsarbeitB. Besondere Förderungsmaßnahmen§ 8Maßnahmen zur Anhebung des Frauenanteils§ 9Grundausbildung§ 10Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung§ 11Nachwuchsführungskräfte§ 12Schulung von Führungskräften§ 13Aufnahme oder Besetzung von Arbeitsplätzen§ 14Auswahlkriterien§ 15Aufnahme oder Besetzung von Funktionen im Sinne des Ausschreibungsgesetzes (AusG)§ 16Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie§ 17Förderung des Wiedereinstiegs nach Karenz§ 18Kinderbetreuungszuschuss§ 19Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen, Senaten, Kollegialorganen und Beiräten§ 20Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten, Frauenbeauftragten und der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen§ 21BerichteIII. AbschnittUmsetzung der Frauenförderungsmaßnahmen§ 22Zuständigkeit§ 23DienstpflichtenIV. AbschnittSchlussbestimmungen§ 24Inkrafttreten und AußerkrafttretenAnlagenAnl. 1Darstellung des Ist- Zustandes (Stand 31.12.2024)Anl. 2