Rechtstracker.at

Ehrenzeichengesetz (EhrenzeichenG)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.01.2024 — BGBl. I Nr. 132/2023 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.01.2024 BGBl. I Nr. 132/2023 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 01.01.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. AbschnittAllgemeines
  1. § 1Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmung
2. AbschnittEhrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
  1. § 2Voraussetzung für die Verleihung
  2. § 3Verleihung des Ehrenzeichens
  3. § 4Statut für das Ehrenzeichen
3. AbschnittBundes-Ehrenzeichen
  1. § 5Voraussetzung für die Verleihung
  2. § 6Verleihung des Bundes-Ehrenzeichens
  3. § 7Ausgestaltung des Bundes-Ehrenzeichens
4. AbschnittÖsterreichisches Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und Österreichisches Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst
  1. § 8Voraussetzung für die Verleihung
  2. § 9Beschränkung der Gesamtanzahl der Besitzerinnen bzw. Besitzer des Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst
  3. § 10Verleihung des Ehrenzeichens und des Ehrenkreuzes
  4. § 11Pflichten der Ausgezeichneten
  5. § 12Bildung der Kurie für Wissenschaft und der Kurie für Kunst
  6. § 13Vorsitz in der Kurie
  7. § 14Beschlussfassung in der Kurie
  8. § 15Aufwandsersatz für Mitglieder der Kurie
  9. § 16Statut für das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und für das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst
5. AbschnittGemeinsame Bestimmungen
  1. § 17Rechte der Ausgezeichneten
  2. § 18Rechte am Ehrenzeichen
  3. § 19Aufgaben der Präsidentschaftskanzlei und des Bundeskanzleramtes
  4. § 20Verwaltungsabgaben
  5. § 21Voraussetzungen für den Widerruf und die Aberkennung eines Ehrenzeichens sowie Verleihungshindernisse
  6. § 22Vorgehensweise bei Widerruf eines Ehrenzeichens
  7. § 23Vorgehensweise bei Aberkennung eines Ehrenzeichens
  8. § 24Ehrenzeichenbeirat
  9. § 25Strafbestimmungen
6. AbschnittSchlussbestimmungen
  1. § 26Vollziehung
  2. § 27Inkrafttreten/Außerkrafttreten