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Finanzausgleichsgesetz 2024 (FAG 2024)

Fassungen (Gesetz)
ab 30.07.2026 — BGBl. I Nr. 62/2026
Gliederung Fassung vom 30.07.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
I. Finanzausgleich(§§ 2 bis 4 F-VG 1948)
  1. § 1Tragung der Kosten der mittelbaren Bundesverwaltung und bestimmter mit der Besorgung der Verwaltung von Bundesvermögen zusammenhängender Aufgaben
  2. § 2Tragung des Aufwandes für die Ausgleichszulagen
  3. § 3Kostenbeitrag zum Heimopferrentengesetz
  4. § 4Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen
  5. § 5Kosten von Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union
  6. § 6Ersatz von Besoldungskosten für die Landes- und Religionslehrerinnen und Landes- und Religionslehrer
  7. § 7Landesumlage
  8. § 8Voraussetzungen für die Aufnahme von Verhandlungen
II. Abgabenwesen(§§ 5 bis 11 F-VG 1948)
  1. § 9A. Ausschließliche Bundesabgaben
  2. § 10B. Zwischen Bund und Ländern (Gemeinden) geteilte Abgaben · Gemeinschaftliche Bundesabgaben
  3. § 11Beteiligung der Gebietskörperschaften an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben
  4. § 12Plafondierung der Ertragsanteile Wiens als Land und Gemeinde
  5. § 13Gemeindeweise Unterverteilung der Anteile der Gemeinden
  6. § 14Vorschüsse und Abrechnungen
  7. § 15Zuschlagsabgaben
  8. § 16C. Ausschließliche Landes(Gemeinde)abgaben
  9. § 17D. Gemeindeabgaben auf Grund freien Beschlussrechtes
E. Vorbehalt bundesgesetzlicher Regelungen
  1. § 18Kompetenzverteilung bei der Kommunalsteuer
  2. § 19Interkommunaler Finanzausgleich für die Erträge aus der Kommunalsteuer
  3. § 20Kompetenzverteilung bei der Grundsteuer und bei der Feuerschutzsteuer
  4. § 21Kompetenzverteilung beim Wohnbauförderungsbeitrag
  5. § 22Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
III. Finanzzuweisungen und Zuschüsse(§§ 12 und 13 F-VG 1948)
  1. § 23Zukunftsfonds
  2. § 24Finanzzuweisungen
  3. § 25Finanzzuweisung an Länder und Gemeinden für Gesundheit, Pflege und Klima
  4. § 26Finanzzuweisung an Gemeinden – Strukturfonds
  5. § 27Finanzkraftstärkung von Gemeinden und Finanzierung der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel
  6. § 28Bedarfszuweisung an Länder – Glücksspiel
  7. § 28aFinanzzuweisung an Gemeinden – Nachhaltige Haushaltsführung
  8. § 29Zuschüsse
  9. § 29aZweckzuschüsse für Wohnbauförderung
  10. § 29bZweckzuschuss an die Länder zur Unterstützung von Investitionen
IV. Klimaschutzkoordinations- und Verantwortlichkeitsmechanismus
  1. § 30Erarbeitung und Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen
  2. § 31Tragung der Kosten für den Ankauf von Klimaschutz-Zertifikaten
V. Sonder- und Schlussbestimmungen
  1. § 32Inkrafttreten, Sonderbestimmungen
  2. § 33Außerkrafttreten