Norm IG-ZG× ▾ ‹›Gliederung Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten (IG-ZG) Fassungen (Gesetz) ab 22.03.2020 — BGBl. I Nr. 20/2020▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute22.03.2020 § → § BGBl. I Nr. 20/2020 01.07.201221.03.2020 § → § BGBl. I Nr. 134/2011 28.12.201130.06.2012 § → § BGBl. I Nr. 134/2011 01.06.199627.12.2011 BGBl. Nr. 263/1996 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 22.03.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. TEILAllgemeine Bestimmungen§ 1Internationales Gericht§ 1aRechtshilfe für Einrichtungen der Vereinten Nationen zur Ermittlung oder Beweissicherung§ 2Allgemeiner Grundsatz§ 3Zuständigkeit des Internationalen Gerichtes§ 4Österreichische Gerichtsbarkeit§ 5Überstellung österreichischer Staatsbürger§ 6Verkehr mit dem Internationalen Gericht§ 7Vorrechte und Immunitäten§ 8Freies Geleit2. TEILBesondere BestimmungenERSTER ABSCHNITTErmittlungen und Verhandlungen des Internationalen Gerichtes in Österreich§ 9ZWEITER ABSCHNITTRechtshilfe§ 10Verfahrensvorschriften bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen§ 11Ladung von Personen§ 12Akteneinsicht und Übermittlung von AktenabschriftenDRITTER ABSCHNITT§ 13FahndungVIERTER ABSCHNITTÜberstellungshaft, Überstellung und Durchbeförderung§ 14Anbot der Überstellung§ 15Vorläufige Überstellungshaft§ 16Überstellungshaft und Anordnung der Überstellung§ 17Übergabe an das Internationale Gericht§ 18DurchbeförderungFÜNFTER ABSCHNITTÜbernahme der Strafvollstreckung§ 19Allgemeine Bestimmungen§ 20Verfahren zur Übernahme der Strafvollstreckung§ 21Spezialität der Vollstreckung§ 22Berichte über den Strafvollzug§ 23Bedingte Entlassung und Begnadigung§ 24Übertragung der Strafvollstreckung an einen anderen Staat§ 25Beendung des StrafvollzugesSECHSTER ABSCHNITT§ 26Wirkung der Entscheidungen des Internationalen Gerichtes§ 27Vollstreckung von Rückstellungsentscheidungen3. TEILSchlussbestimmungen§ 28Inkrafttreten der Stammfassung, Verweise§ 29Inkrafttreten von Novellen§ 30Vollziehung