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Entscheidung 10 Nc 28/22g×

Entscheidung 10 Nc 28/22g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0045983 Rechtssatz 21.05.1952Zivilrecht
Es kann nicht ein gesamter Gerichtshof mit dem Präsidenten wegen Befangenheit pauschaliter abgelehnt werden. Es können nur namentlich bezeichnete Richter aus bestimmten Gründen abgelehnt werden.
RS0046005 Rechtssatz 04.06.1987Zivilrecht
Eine Ablehnung kann nur aus persönlichen Gründen gegen die bestimmte Person eines Richters erfolgen, die Ablehnung eines ganzen Gerichtes ist daher unzulässig.
RS0046074 Rechtssatz 17.12.1958Zivilrecht
Ablehnungsgründe rechtfertigen keinen Delegierungsantrag.
RS0046091 Rechtssatz 22.07.1981Zivilrecht
Solange nach der Vertretungsregelung gemäß § 77 Abs 2 RDG noch ein zur Vertretung berufener Richter zur Verfügung steht, ist für die Anwendung der Delegierungsvorschrift des § 30 JN kein Raum.
RS0046126 Rechtssatz 04.04.1973Zivilrecht
Handelt es sich um eine Einzelrichtersache bei einem GH ist § 30 JN erst anwendbar, wenn bei allen Richtern des GH die Voraussetzungen des § 19 JN vorliegen. Sonst ist es Sache des Personalsenates, unter Ausschöpfung der sich aus dem Personalstand ergebende …
RS0046333 Rechtssatz 29.11.1990Zivilrecht
Die Beurteilung einer Delegation nach § 31 JN hat sich auf die Frage der Zweckmäßigkeit aus den Gesichtspunkten der Verfahrensbeschleunigung, Kostenverringerung und Erleichterung des Gerichtszuganges für die Beteiligten sowie der Amtstätigkeit zu beschränke …
RS0073042 Rechtssatz 03.09.1958Zivilrecht
Ein Delegierungsantrag nach § 31 JN kann nicht auf Gründe gestützt werden, die für eine Ablehnung von Richtern und anderen Gerichtsorganen in Betracht kommen; nur Schwierigkeiten, die für das zuständige Gericht bei der Verhandlung und Entscheidung zu besorg …
RS0109137 Rechtssatz 25.11.1997Zivilrecht
Zuständigkeit des zunächst übergeordneten Gerichtshofs (hier: Oberlandesgericht Wien) zur Entscheidung über einen Ablehnungsantrag, wenn sämtliche Richter eines Gerichtshofs (pauschal) abgelehnt werden.
RS0113776 Rechtssatz 03.07.2000Zivilrecht
Bei einer eindeutig für eine Zweckmäßigkeit der Delegation sprechenden Ausgangslage erscheint es nicht nötig, eine Äußerung des an sich zuständigen und von der klagenden Partei auch angerufenen Gerichts einzuholen.
RS0114309 Rechtssatz 07.11.2000Zivilrecht
Der Delegierungsantrag kann nicht auf Ablehnungsgründe, das Vorliegen von ungünstigen oder unrichtigen Entscheidungen oder auf Verfahrensverstöße des bisher zuständigen Gerichtes gestützt werden.
RS0118473 Rechtssatz 21.10.2003Zivilrecht
In einem Delegierungsantrag ist das Gericht, an das delegiert werden soll, genau zu bezeichnen.
RS0126587 Rechtssatz 18.01.2011Zivilrecht
Das Verfahren über die Ablehnung eines Richters ist grundsätzlich zweiseitig. Dem Gegner des Ablehnungswerbers ist ‑ außer bei offenkundig unbegründeten Anträgen ‑ durch Einräumung einer Äußerungsmöglichkeit Gehör zu gewähren, und zwar sowohl in erster als …