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Entscheidung 15 Os 143/16t×

Entscheidung 15 Os 143/16t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0089835 Rechtssatz 1993 – zuletzt 09.09.2025Strafrecht
Für die Begründung der Mittäterschaft ist der Umstand wesentlich, dass der einzelne Täter - im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit mindestens einem anderen - eine dem Tatbild entsprechende Ausführungshandlung setzt. Die einzelnen - von einem gemeinsa …
RS0089907 Rechtssatz 1993 – zuletzt 16.01.2019Strafrecht
Im Fall der Mittäterschaft ist eine Schuldfrage in der Regel darauf zu richten, ob der Angeklagte eine konkrete Ausführungshandlung gesetzt hat. Erweist sich eine solche Spezialisierung mangels entsprechender Verfahrensergebnisse als nicht möglich, so genüg …
RS0090006 Rechtssatz 1995 – zuletzt 22.07.2026Strafrecht
Im Falle der Mittäterschaft nach § 12 erster Fall StGB haften alle Mittäter für ihre Mitwirkung an der Tatausführung wechselseitig, sodass jedem die Tatbeiträge der anderen zugerechnet werden. Diese Haftung ist auch dann gegeben, wenn einer der Mittäter ers …
RS0090011 Rechtssatz 1995 – zuletzt 09.09.2025Strafrecht
Für die Annahme der Mittäterschaft genügt ein der Verhaltensbeschreibung des Tatbildes zumindest teilweise entsprechendes Tätigwerden in der Ausführungsphase. Demgemäß ist es auch nicht erforderlich, daß jeder Mittäter das Tatbild zur Gänze verwirklicht, we …
RS0096138 Rechtssatz 1975 – zuletzt 24.05.2017Strafrecht
Das Strafgericht hat grundsätzlich die ihm zur Entscheidung vorliegende Strafsache mit Einschluß aller sich darbietenden, was immer für einem Rechtsgebiet angehörenden Fragen ohne Bindung an Entscheidungen anderer Behörden selbständig so weit zu entscheiden …
RS0097055 Rechtssatz 1995 – zuletzt 30.07.2025Strafrecht
Eine Nachholung von unterlassenem Rechtsmittelvorbringen in der gemäß § 35 Abs 2 StPO eingebrachten Äußerung ist nicht statthaft.
RS0100686 Rechtssatz 1971 – zuletzt 02.04.2025Strafrecht
In die Frage ist neben den gesetzlichen Merkmalen auch ein gewisses Maß von konkreten Tatsachen aufzunehmen, damit der mit den Worten des Gesetzes bloß abstrakt dargestellten Tat das Gepräge eines individuellen Vorganges verliehen wird (Individualisierung, …
RS0100780 Rechtssatz 1983 – zuletzt 22.04.2026Strafrecht
Zur "deutlichen Bezeichnung der Tat" in einer Frage ist erforderlich, dass sie (über die Angabe der gesetzlichen Deliktsmerkmale in Form der verba legalia hinaus) konkrete Tatumstände anführt, die die rechtliche Überprüfung des Wahrspruchs durch den Schwurg …
RS0102724 Rechtssatz 1996 – zuletzt 18.01.2023Strafrecht
Der Schwurgerichtshof ist zur Stellung einer Eventualfrage nur dann verpflichtet, wenn in der Hauptverhandlung Umstände der im § 314 Abs 1 StPO vorausgesetzten Art hervorgekommen sind, die über den Rahmen abstrakt denkbarer Möglichkeiten oder bloßer Mutmaßu …
RS0119082 Rechtssatz 2004 – zuletzt 19.05.2026Strafrecht
Nach § 312 StPO sind alle gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlung in die (Haupt-)Frage aufzunehmen, und zwar dergestalt, dass nicht nur die Individualisierung der dem Täter angelasteten Tat(en) (nach Ort, Zeit, Gegenstand und dergleichen) zum Zwecke d …
RS0119418 Rechtssatz 2004 – zuletzt 03.09.2019Strafrecht
Aus § 345 Abs 1 Z 6 StPO prozessförmig vorgebrachte Kritik am Unterlassen von Eventualfragen muss sich auf ein solches Tatsachenvorbringen in der Hauptverhandlung berufen und jene strafbaren Handlungen nennen, nach denen eventualiter gefragt hätte werden so …
RS0121837 Rechtssatz 2007 – zuletzt 15.12.2021Strafrecht
Aus dem in § 65 Abs 1 StGB verankerten Prinzip beiderseitiger Strafbarkeit ergibt sich für das Geschworenenverfahren das Erfordernis, die Hauptfrage an den Elementen sowohl der inländischen als auch der ausländischen Strafbestimmung auszurichten und die Lai …
RS0131469 Rechtssatz 24.05.2017Strafrecht
Gegenstand der Fragestellung an die Geschworenen können nur (für die Strafbarkeit und die Subsumtion entscheidende) Tatsachen sein. Rechtsfragen sind nur dann in die Fragestellung aufzunehmen, wenn materielle Strafausschließungsgründe betroffen sind.
RS0131470 Rechtssatz 24.05.2017Strafrecht
Bei der Auslegung ausländischen Rechts ist das österreichische Gericht nicht an die Judikatur im betreffenden Staat gebunden.