Rechtstracker.at
Entscheidung 3 Ob 215/16p×

Entscheidung 3 Ob 215/16p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000006 Rechtssatz 29.03.1960Zivilrecht
Die Anordnungen der Exekutionsordnung, soweit sie eine bestimmte Exekutionsart vorschreiben, sind zwingendes Recht, unterliegen nicht der Parteiverfügung und müssen daher in jeder Instanz von Amts wegen beachtet werden.
RS0000015 Rechtssatz 06.03.1973Zivilrecht
Bei Bewilligung der Exekution ist von den Angaben des Exekutionsantrages auszugehen und daher nicht zu prüfen, ob das Exekutionsobjekt besteht oder nicht.
RS0000029 Rechtssatz 10.04.1973Zivilrecht
Bei Bewilligung des Exekutionsantrages ist gem § 3 Abs 2 EO grundsätzlich von den Angaben der betreibenden Partei auszugehen. (EFSlg 9015, 12348, 16360)
RS0000031 Rechtssatz 15.01.1974Zivilrecht
Bei der Entscheidung über den Exekutionsantrag sind grundsätzlich nur das Vorbringen des betreibenden Gläubigers und die seinem Antrag angeschlossenen Urkunden (Exekutionstitel udgl) zu berücksichtigen (§ 54 EO). Soweit der betreibende Gläubiger rechtsaufhe …
RS0000035 Rechtssatz 08.02.1965Zivilrecht
Es ist Aufgabe des betreibenden Gläubigers einen unmittelbar erledigungsreifen Antrag zu stellen; keine weiteren Erhebungen des Gerichtes.
RS0000122 Rechtssatz 29.03.1960Zivilrecht
Bei der Bewilligung der Exekution ist der Exekutionstitel und die beantragte Exekutionsart zu prüfen. In die Prüfung der Frage, ob die begehrte Exekution auch zu einem Erfolg führen wird, insbesondere, ob die behauptete Forderung, deren Pfändung begehrt wir …
RS0000217 Rechtssatz 12.10.1972Zivilrecht
Das Bewilligungsgericht hat bei der Entscheidung über den Exekutionsantrag zu prüfen, ob das Begehren (§ 54 EO) durch den Exekutionstitel gedeckt ist (§ 7 EO). Es hat hierbei die Verpflichtung nur auf Grund des Titels festzustellen; es hat nicht zu untersuc …
RS0000279 Rechtssatz 04.03.1974Zivilrecht
Ebenso wie bei einer Exekutionsbewilligung nicht die materielle Rechtslage, sondern allein der Inhalt des Exekutionstitels selbst für den Umfang der Exekutionsbewilligung maßgebend ist (ebenso Heller-Berger-Stix in Neumann-Lichtblau 187, EvBl 1964/451, 1974 …
RS0000296 Rechtssatz 27.01.1965Zivilrecht
Für die Beurteilung des Umfanges des Gegenstandes des Exekutionstitels ist in erster Linie der Spruch maßgebend, und eine Exekution hat sich streng an den Wortlaut des Exekutionstitels zu halten; bei Undeutlichkeit des Spruches ist es zulässig, die Gründe z …
RS0004333 Rechtssatz 06.07.1955Zivilrecht
Das Gericht kann nicht anstatt der gemäß § 353 EO beantragten Exekution die Exekution nach § 346 EO bewilligen, weil ein solcher Antrag nicht gestellt worden war; beide Exekutionsarten sind voneinander verschieden und haben verschiedene Voraussetzungen; die …
RS0004357 Rechtssatz 03.12.1958Zivilrecht
Die im § 354 EO angeführten Exekutionsmittel sind weder primär noch subsidiär zur Erwirkung der in den §§ 346 ff EO angeführten Exekution anwendbar (siehe hiezu JBl 1954,620).
RS0004381 Rechtssatz 03.02.1954Zivilrecht
Die Exekution zur Erwirkung der Leistung beweglicher Sachen bestimmter Gattung ist nicht nach § 353 EO, sondern nur nach §§ 346 - 348 EO zu bewilligen, auch wenn im Exekutionsantrage nicht angegeben ist, in wessen Gewahrsame diese Sachen sich befinden. Der …
RS0004706 Rechtssatz 12.12.1984Zivilrecht
Eine Handlung ist vertretbar im Sinne des § 353 EO, wenn sie nicht nur der Verpflichtete, sondern auch ein Dritter vornehmen kann, ohne dass es für den betreibenden Gläubiger einen rechtlichen oder wirtschaftlichen Unterschied macht, wer sie tatsächlich vor …
RS0004781 Rechtssatz 10.07.1957Zivilrecht
Die §§ 353 f EO enthalten eine zwingende Regelung der jeweils zugelassenen Exekutionsart; Verstöße gegen diese Bestimmungen sind, ungeachtet der Rechtskraft der Exekutionsbewilligung, auf bloße Anzeige hin vom Amts wegen zu beachten; der Vollzug einer unzul …
RS0013464 Rechtssatz 15.09.1993Zivilrecht
Die materielle Berechtigung des betriebenen Anspruchs ist, soweit davon nicht die Bestimmung des § 7 Abs 1 (eingeschränkt durch § 10a EO) und Abs 2 EO betroffen sind, vor der Exekutionsbewilligung nicht zu prüfen (hier: Verjährung des betriebenen Unterhalts …
RS0043986 Rechtssatz 10.11.1975Zivilrecht
Aufhebungsbeschlüsse ohne Rechtskraftvorbehalt sind unanfechtbar. Sie können daher auch nicht mit verbundenem Rekurs (§ 515 ZPO) bekämpft werden.
RS0044059 Rechtssatz 28.09.1955Zivilrecht
Der Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss ohne Rechtskraftvorbehalt ist unzulässig, wenn die erstrichterliche Entscheidung nach Ergänzung des mangelhaften Verfahrens zu fällen ist. Dabei ist es gleichgültig, ob die Ergänzung wegen ungenügender Klärung des …
RS0044963 Rechtssatz 02.04.1924Undefined
Unter dem Ausdruck "Entscheidungen über den Kostenpunkt" im § 528 Abs 1 ZPO und Judikat Nr 4 neu sind auch jene Entscheidungen der zweiten Instanz zu verstehen, welche die Entscheidung über Kosten ablehnen oder für unzulässig erklären oder die Sache zur Ent …
RS0103052 Rechtssatz 10.07.1996Zivilrecht
Wird der Medieninhaber verurteilt, in seinem Medium eine Äußerung als unwahr zu widerrufen, kann dies nur vom Verpflichteten selbst vorgenommen werden; eine Exekution ist daher nach § 354 EO zu führen.
RS0106413 Rechtssatz 09.10.1996Zivilrecht
Auch die einem Exekutionsantrag anhaftenden Inhaltsmängel sind gemäß § 54 Abs 3 EO in der Fassung der EO-Novelle 1995 verbesserungsfähig.
RS0106431 Rechtssatz 09.10.1996Zivilrecht
Eine unvertretbare Handlung, die zu erbringen dem Verpflichteten unmöglich ist, ist unerzwingbar. Die Unmöglichkeit ist ein Grund zur amtswegigen oder auf Antrag zu erfolgenden Einstellung selbst dann, wenn sie im Titelverfahren hätte eingewendet werden kön …
RS0109453 Rechtssatz 23.02.1998Zivilrecht
Die Abgrenzung zwischen § 353 und § 354 EO ist vom Exekutionsgericht von Amts wegen durchzuführen. Keineswegs kann der Betreibende nach Wahl und Willkür Exekution entweder nach der einen oder nach der anderen Bestimmung führen (so schon JBl 1986, 257).