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Entscheidung 6 Ob 127/17w×

Entscheidung 6 Ob 127/17w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0003689 Rechtssatz 26.05.1959Zivilrecht
Zubehör im Sinne der §§ 294 - 297 ABGB sind körperliche Sachen, die, ohne Bestandteil des unbeweglichen Gutes zu sein, nach dem Gesetz oder dem Willen des Eigentümers zum anhaltenden Gebrauch der Hauptsache bestimmt sind und zu ihr in räumliche Beziehung ge …
RS0003705 Rechtssatz 27.11.1991Zivilrecht
Solange die Einheit von Unternehmenszubehör und Betriebsliegenschaft noch nicht endgültig - sei es durch Entfernung einzelner Zubehörstücke oder durch gänzliche Umwidmung der Liegenschaft oder den Wegfall der Absicht gemeinsamer Verwertung - weggefallen ist …
RS0003718 Rechtssatz 27.11.1991Zivilrecht
Die Zubehörswidmung des bisherigen Unternehmenszubehörs kann noch gegeben sein, auch wenn der lebende Betrieb schon stillgelegt ist, aber noch keine Widmung für einen anderen (neuen) Zweck erfolgte; sie kann noch für die Verwertungsphase fortdauern. Für den …
RS0003750 Rechtssatz 07.06.1963Zivilrecht
Die vertragsmäßige Bestellung dinglicher Rechte an Zubehör ist dann möglich, wenn durch einen Willensakt des Verfügungsberechtigten die Zubehöreigenschaft aufgehoben wird, wenn das Zubehör von der Hauptsache getrennt wird und die wirtschaftliche Dienstbesti …
RS0003780 Rechtssatz 19.10.1966Zivilrecht
Als Zubehör einer Liegenschaft widmen kann der Eigentümer der Fahrnisse, auch wenn er nicht Alleineigentümer der Liegenschaft ist; es bedarf hiebei keiner Übergabe der Fahrnisse an den Liegenschaftsmiteigentümer.
RS0008533 Rechtssatz 14.02.1985Zivilrecht
Im Falle der Miteigentumsgemeinschaft geschiedener Ehegatten an einer Betriebsliegenschaft mit einer Baulichkeit, in der sich die ehemalige Ehewohnung befindet, gehört nur das die Ehewohnung betreffende Aufteilungsbegehren vor den Außerstreitrichter. Das üb …
RS0008547 Rechtssatz 28.07.1982Zivilrecht
Die nach Billigkeitsgrundsätzen vorzunehmenden Aufteilung des Vermögens geschiedener Ehegatten geht einer Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft nach § 830 ABGB vor. Die vom Antragsteller hilfsweise angestrebte Auseinandersetzung durch Verkauf der Liegensch …
RS0009877 Rechtssatz 21.10.1987Zivilrecht
Selbständiger Bestandteil und Zubehör stehen einander rechtlich gleich.
RS0009881 Rechtssatz 16.12.1981Zivilrecht
Entscheidend für die Zubehörseigenschaft ist die Widmung durch den Eigentümer; die Aufhebung dieser Widmung beendet auch die Zubehörseigenschaft, zB dadurch, daß der Übergeber einer Liegenschaft nur ganz bestimmte Maschinen und Geräte und bestimmtes Vieh üb …
RS0009886 Rechtssatz 29.01.1958Zivilrecht
Die Aufhebung der Zubehörqualität einer Sache muß nicht unbedingt in der Form einer Widmungsänderung erfolgen, sondern kann auch durch Veräußerung der Sache, unbeschadet deren Weiterverwendung auf der Liegenschaft, geschehen; eine Veräußerung der Zubehörsac …
RS0057595 Rechtssatz 24.02.1983Zivilrecht
Auch ein landwirtschaftlicher Betrieb stellt ein Unternehmen dar.
RS0061907 Rechtssatz 16.04.1958Zivilrecht
Besteht zwischen den Gesellschaftern Streit über die Höhe der ihnen zustehenden Kapitalanteile oder über die Gewinnanteile, falls diese als Verteilungsschlüssel zugrunde zu legen wären, dann kann eine Zuteilung durch die Abwickler nicht erfolgen. Sie müssen …
RS0062306 Rechtssatz 30.10.1984Zivilrecht
Wie die Umsetzung des Vermögens in Geld stattzufinden hat, bestimmen die Liquidatoren nach pflichtgemäßem Ermessen.
RS0131902 Rechtssatz 29.08.2017Zivilrecht
Die Gesellschafter der GesbR werden mit Auflösung der Gesellschaft und Eintritt in die Liquidation automatisch Liquidatoren, ohne dass es einer besonderen Annahmeerklärung bedarf, wobei sie einander zur Übernahme des Liquidatorenamtes und zur Erfüllung der …
RS0131903 Rechtssatz 29.08.2017Zivilrecht
Den Liquidatoren kommt sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis Gesamtgeschäftsführungs- und Gesamtvertretungsbefugnis zu, sodass für die Wirksamkeit sämtlicher Handlungen die Zustimmung aller erforderlich ist. Die Liquidatoren entscheiden nach pflichtg …
RS0131904 Rechtssatz 29.08.2017Zivilrecht
Eine "andere Art der Auseinandersetzung" im Sinne des § 1216a Abs 2 ABGB liegt bei der Veräußerung des Gesamtunternehmens nur dann vor, wenn der Erlös aus der Veräußerung nicht zur Befriedigung der Gläubiger verwendet, sondern sogleich unter den Gesellschaf …