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Entscheidung 6 Ob 22/17d×

Entscheidung 6 Ob 22/17d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0007007 Rechtssatz 12.09.1951Zivilrecht
Auch im außerstreitigen Verfahren darf dieselbe Partei innerhalb der noch offenen Rechtsmittelfrist nicht mehrere Rechtsmittelschriften gegen die gleiche Entscheidung einbringen.
RS0037325 Rechtssatz 17.10.1973Zivilrecht
Eine allfällige Verletzung der materiellen Prozessleitungspflicht des Erstgerichtes im Sinne des § 182 ZPO kann vom OGH nicht wahrgenommen werden, wenn dies weder in der Berufung gerügt worden, noch, insoweit diesbezüglich auch ein Mangel des Berufungsverfa …
RS0043027 Rechtssatz 21.05.1981Zivilrecht
Ein dem Berufungsgericht unterlaufener Verfahrensverstoß bildet nur dann den Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO, wenn er abstrakt geeignet war, eine unrichtige Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz herbeizuführen.
RS0043265 Rechtssatz 18.10.1950Zivilrecht
Nur die für das Urteil wesentliche Aktenwidrigkeit bildet den Revisionsgrund nach § 503 Z 3 ZPO. (GlUNF 1827).
RS0043277 Rechtssatz 16.12.1982Zivilrecht
Eine vom Berufungsgericht vorgenommene Wertung kann nie eine Aktenwidrigkeit im Sinne des Gesetzes darstellen.
RS0049614 Rechtssatz 30.09.1964Zivilrecht
Zur Akteneinsicht in Verwaltungsakten.
RS0114723 Rechtssatz 14.02.2001Zivilrecht
Dem Beweis vom Hörensagen (Zeugenaussage über die Wahrnehmungen eines Dritten) ist im allgemeinen mit Vorsicht zu begegnen; er kann aber herangezogen werden, wenn kein unmittelbarer Beweis zur Verfügung steht und ist dann vom Richter frei zu würdigen.
RS0123662 Rechtssatz 14.02.2005Zivilrecht
Der Oberste Gerichtshof wird auch als Kartellobergericht im kartellgerichtlichen Verfahren ausschließlich als Rechtsinstanz tätig; zur Überprüfung der Beweiswürdigung ist er damit - ebenso wie in allen anderen Verfahrensarten - in keinem Fall berufen.
RS0125622 Rechtssatz 29.10.2009Zivilrecht
Ein Verfahrensmangel kann immer nur in einem „zu wenig", niemals in einem „zu viel" an Beweisverfahrensergebnissen liegen. Die Wiedereröffnung einer Verhandlung iSd § 194 ZPO kann daher schon begrifflich keinen Verfahrensmangel darstellen.
RS0130484 Rechtssatz 09.09.2015Zivilrecht
Beschränkt sich die Äußerung der Übernahmekommission zum Rekurs nicht auf bloß formale Angaben oder Hinweise, ist eine Stellungnahme der Parteien zur Äußerung zulässig.
RS0130487 Rechtssatz 09.09.2015Zivilrecht
Der Begriff Absprache iSd § 1 Z 6 ÜbG erfasst nicht nur vertragliche Vereinbarungen, sondern auch Abstimmungsvorgänge, die zu einer faktischen Bindung führen.
RS0130488 Rechtssatz 09.09.2015Zivilrecht
Die Absprache und die Zusammenarbeit der Rechtsträger müssen auf die Erlangung der Kontrolle über die Zielgesellschaft gerichtet sein. Der Begriff der Kontrolle ist im Gegensatz zu jenem nach § 22 Abs 2 ÜbG materieller Natur. Tatbestandsmäßig ist auch die n …
RS0130491 Rechtssatz 09.09.2015Zivilrecht
Der Tatbestand des § 1 Z 6 ÜbG ist nur dann erfüllt, wenn das gemeinsame Vorgehen objektiv geeignet ist, die Kontrolle über die Zielgesellschaft zu erlangen. Die formelle Kontrollschwelle nach § 22 Abs 2 ÜbG muss nicht überschritten werden.
RS0131421 Rechtssatz 01.03.2017Zivilrecht
Die gemäß § 30a Abs 3 ÜbG zulässige Äußerung der Übernahmekommission zum Rekurs hat anlässlich der in der Regel keine besonderen Schwierigkeiten aufwerfenden Abfassung des Vorlageberichts zu erfolgen; ein mehrwöchiges Zuwarten mit der Aktenvorlage zur Ersta …
RS0131422 Rechtssatz 01.03.2017Zivilrecht
Aus dem Umstand, dass § 25 Abs 6a VwGVG über die Möglichkeit einer Videokonferenz erst am 1.1.2017 in Kraft trat, kann nicht der (Umkehr-)Schluss gezogen werden, dass die Durchführung einer Videokonferenz vor diesem Zeitpunkt einen Verfahrensmangel darstell …
RS0131423 Rechtssatz 01.03.2017Zivilrecht
Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen des Ausnahmetatbestands des § 24 Abs 2 Z 2 ÜbG ist der Zeitpunkt der Absprache. Die Beurteilung hat daher ex ante im Wege einer Prognose auf Grundlage historischer Gegebenheiten zu erfolgen. Es ist kein s …
RS0131424 Rechtssatz 01.03.2017Zivilrecht
Auch Personen, die selbst nicht Aktionäre sind, können unter den Bieterbegriff des § 1 Z 3 ÜbG fallen.
RS0131425 Rechtssatz 01.03.2017Zivilrecht
§ 23 Abs 3 ÜbG befreit die untergeordneten gemeinsam vorgehenden Rechtsträger von der Angebotspflicht. Die Angebotspflicht greift nicht ein, wenn keine ausreichenden Zurechnungsmomente hinsichtlich der Kontrollerlangung vorliegen.
RS0131426 Rechtssatz 01.03.2017Zivilrecht
Die Übernahmerichtlinie legt nur eine Mindestharmonisierung fest. Die Mitgliedstaaten können daher weitere Vorkehrungen zum Schutz der Interessen der Wertpapierinhaber vorsehen.
RS0131427 Rechtssatz 01.03.2017Zivilrecht
Ein Irrtum über die übernahmerechtlichen Rechtsfolgen einer beabsichtigten Maßnahme führt nicht zu deren Qualifikation als „unabsichtlich“ im Sinne des § 25 Abs 1 Z 3 ÜbG.