Rechtssatz RS0004163
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0004163
Entscheidungsdatum
27.02.2008
Rechtssatz
Da die Exekution nach §§ 331 ff EO, und auch ein Geschäftsanteil einer Gesellschaft mbH zählt zu den dort behandelten anderen Vermögensrechten, ein mehrstufiges Verfahren ist, das aus der Pfändung, der Verwertung und der Verteilung des Erlöses besteht, hängt die Wirksamkeit der Pfändung nicht davon ab, ob die betreibende Partei von Anfang an einen zutreffenden Verwertungsantrag stellt oder nicht.Da die Exekution nach Paragraphen 331, ff EO, und auch ein Geschäftsanteil einer Gesellschaft mbH zählt zu den dort behandelten anderen Vermögensrechten, ein mehrstufiges Verfahren ist, das aus der Pfändung, der Verwertung und der Verteilung des Erlöses besteht, hängt die Wirksamkeit der Pfändung nicht davon ab, ob die betreibende Partei von Anfang an einen zutreffenden Verwertungsantrag stellt oder nicht.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 151/83
Entscheidungstext OGH 15.02.1984 3 Ob 151/83
Veröff: SZ 57/30 = EvBl 1984/78 S 301 = GesRZ 1984,167 = NZ 1985,70
- 3 Ob 14/95
Entscheidungstext OGH 26.04.1995 3 Ob 14/95
Beisatz: Für die Wirksamkeit der Pfändung ist ein Doppelverbot zu erlassen und dem Verpflichteten sowie der Gesellschaft zuzustellen (so schon SZ 57/30). (T1)
- 3 Ob 106/97b
Entscheidungstext OGH 21.05.1997 3 Ob 106/97b
Beis wie T1
- 3 Ob 2270/96m
Entscheidungstext OGH 18.06.1997 3 Ob 2270/96m
Beis wie T1; Veröff: SZ 70/115
- 3 Ob 188/97m
Entscheidungstext OGH 09.07.1997 3 Ob 188/97m
Auch; Beis wie T1
- 3 Ob 44/98m
Entscheidungstext OGH 07.10.1998 3 Ob 44/98m
Beisatz: Die beantragte Exekution durch Pfändung und Verkauf des Geschäftsanteils des Verpflichteten an einer GmbH ist eine Exekution auf andere Vermögensrechte nach § 331 EO. (T2)
- 3 Ob 207/99h
Entscheidungstext OGH 28.02.2000 3 Ob 207/99h
Vgl auch; Beis wie T1
- 3 Ob 22/06s
Entscheidungstext OGH 29.03.2006 3 Ob 22/06s
nur: Die Wirksamkeit der Pfändung hängt nicht davon ab, ob die betreibende Partei von Anfang an einen zutreffenden Verwertungsantrag stellt oder nicht. (T3)
- 3 Ob 26/08g
Entscheidungstext OGH 27.02.2008 3 Ob 26/08g
Ähnlich; nur T3; Beisatz: Hier: Pfändung von Miteigentumsanteilen eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts am Gesellschaftsvermögen. (T4)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0004163
Dokumentnummer
JJR_19840215_OGH0002_0030OB00151_8300000_001