Rechtssatz
Die Entlassungserklärung muß in jedem Fall klar und eindeutig sein und den Dienstnehmer unmißverständlich und zweifelsfrei erkennen lassen, daß der Dienstgeber das bestehende Dienstverhältnis einseitig und mit sofortiger Wirkung auflösen will.
Schlagworte
SW: Angestellte, Erklärung, Ausspruch, vorzeitige Auflösung, Lösung,
Ende, Beendigung, Arbeitsverhältnis, Bestimmtheit, Wille, Absicht,
Auslegung, Interpretation, Willenserklärung, Schlüssel, Übergabe,
Entlassungsgrund, wichtiger Grund, konkludent, stillschweigend,
schlüssig, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0029120
Dokumentnummer
JJR_19730109_OGH0002_0040OB00083_7200000_003