- 6 Ob 168/98v
Entscheidungstext OGH 25.06.1998 6 Ob 168/98v
- 6 Ob 301/98b
Entscheidungstext OGH 18.12.1998 6 Ob 301/98b
Ähnlich; Beisatz: Hier: Anwendung dieser Grundsätze auf die Rechtsmittellegitimation eines Aktionärs. (T1)
- 6 Ob 330/98t
Entscheidungstext OGH 20.05.1999 6 Ob 330/98t
nur: Einem Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kommt gegen einen die Gesellschaft betreffenden Eintragungsbeschluss des Firmenbuchgerichtes nur dann Rechtsmittelbefugnis zu, wenn die Entscheidung nach dem konkreten Verfahrensstand seine firmenbuchrechtliche Rechtssphäre berührt, etwa weil es im Sinn des § 5 Z 6 FBG um seine Eintragung oder Nichteintragung (somit um seine eigene Gesellschafterstellung) geht. Eine Beeinträchtigung bloß wirtschaftlicher Interessen begründet hingegen kein rechtliches Interesse an der Vornahme oder Beseitigung einer Eintragung. (T2); Beisatz: An der Vermeidung der Liquidation nach § 2 Abs 3 ALöschG und der Eintragung des Fortsetzungsbeschlusses der Gesellschaft im Firmenbuch haben die rekurrierenden Gesellschafter zwar ein offenkundiges wirtschaftliches Interesse, eine eigene firmenbuchrechtliche Position wird dadurch aber nicht berührt. Die Rekurslegitimation der Gesellschafter ist zu verneinen. (T3)
- 6 Ob 111/01v
Entscheidungstext OGH 16.05.2001 6 Ob 111/01v
Auch; nur: Einem Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kommt gegen einen die Gesellschaft betreffenden Eintragungsbeschluss des Firmenbuchgerichtes nur dann Rechtsmittelbefugnis zu, wenn die Entscheidung nach dem konkreten Verfahrensstand seine firmenbuchrechtliche Rechtssphäre berührt, etwa weil es im Sinn des § 5 Z 6 FBG um seine Eintragung oder Nichteintragung (somit um seine eigene Gesellschafterstellung) geht. (T4); Beisatz: Ein Mitgesellschafter ist von einem Gesellschafterwechsel nur dann selbst berührt, wenn es um seine Eintragung oder Nichteintragung im Firmenbuch geht. (T5)
- 6 Ob 183/01g
Entscheidungstext OGH 13.09.2001 6 Ob 183/01g
nur T2
- 6 Ob 168/02b
Entscheidungstext OGH 29.08.2002 6 Ob 168/02b
Vgl; Beisatz: Die amtswegige Löschung der GmbH greift nicht nur in wirtschaftliche Interessen des Gesellschafters ein, sondern beeinträchtigt auch seine Rechtsstellung in Bezug auf ins Firmenbuch eingetragene Rechte. (T6)
- 6 Ob 121/05w
Entscheidungstext OGH 25.08.2005 6 Ob 121/05w
Vgl auch; Beisatz: Hier: Mit der amtswegigen Löschung eines Gesellschafters (und Geschäftsführers) und der amtswegigen Wiederherstellung des Firmenbuchstands mit den ursprünglichen Gesellschaftern wird im Ergebnis ein Gesellschafterwechsel herbeigeführt, wodurch in die Rechte der Gesellschafter unmittelbar eingegriffen wird. (T7)
- 6 Ob 316/05x
Entscheidungstext OGH 16.02.2006 6 Ob 316/05x
Beisatz: Hier: Ein GmbH-Gesellschafter ist nicht befugt, ein Rechtsmittel gegen die Verfügung eines ihn nicht betreffenden Gesellschafterwechsels zu erheben, wenngleich eine Abtretung von Geschäftsanteilen im Gesellschaftsvertrag gemäß § 76 Abs 2 GmbHG an weitere Voraussetzungen gebunden ist, deren Nichterfüllung geltend gemacht wird. (T8)
- 6 Ob 13/06i
Entscheidungstext OGH 16.02.2006 6 Ob 13/06i
Vgl auch; Beisatz: Hier: Beschluss auf Bestellung eines Nachtragsliquidators ohne Eintragung im Firmenbuch . Die Vermeidung der Verfolgung gegen den Gesellschafter als Liquidator gerichteter Schadenersatz- und Bereicherungsansprüche begründet bloß ein wirtschaftliches, aber kein rechtliches Interesse. Dem Gesellschafter fehlt jedoch nicht bloß die Rechtsmittellegitimation, sondern schon die Parteistellung. (T9)
- 6 Ob 80/07v
Entscheidungstext OGH 25.05.2007 6 Ob 80/07v
Ähnlich; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Der Einschreiter war nie als Aktionär im Firmenbuch eingetragen und es kann auch der (von ihm ohnehin bestrittene) Verlust seiner Aktionärsstellung nicht eingetragen werden - kein Eingriff in die firmenbuchrechtliche Rechtssphäre. (T10)
- 6 Ob 243/08s
Entscheidungstext OGH 26.11.2008 6 Ob 243/08s
Vgl; Beisatz: Hier: Materielle Parteistellung des nach Geschäftsanteilsabtretung neuen GmbH-Gesellschafters und Rechtsmittellegitimation gegen die Ablehnung seiner Eintragung. (T11)
- 6 Ob 226/09t
Entscheidungstext OGH 15.04.2010 6 Ob 226/09t
Vgl auch; Beisatz: Hier: Rekurslegitimation der Großmutter der betroffenen Gesellschaft verneint. (T12); Veröff: SZ 2010/35
- 6 Ob 185/13v
Entscheidungstext OGH 17.09.2014 6 Ob 185/13v
Auch; Veröff: SZ 2014/82
- 6 Ob 154/18t
Entscheidungstext OGH 31.08.2018 6 Ob 154/18t
Auch; nur T4
- 6 Ob 163/19t
Entscheidungstext OGH 24.09.2019 6 Ob 163/19t
Vgl; nur T4; Beisatz: Hier: Auch daraus, dass eine strittige Vorfrage wie etwa die Frage, ob ein Gesellschafterbeschluss rechtswirksam zustande gekommen ist, zu prüfen ist, lässt sich keine Rekurslegitimation einzelner Gesellschafter ableiten. In einem solchen Fall wird die firmenbuchrechtliche Position des Gesellschafters nicht berührt. Das gilt auch für die hier zu beurteilende Eintragung des Gesellschafterbeschlusses auf Auflösung der Gesellschaft, auf Änderung der Firma durch den Zusatz „in Liqu.“, auf Abberufung der Geschäftsführer und auf Bestellung eines Liquidators. (T13)
- 6 Ob 33/20a
Entscheidungstext OGH 22.10.2020 6 Ob 33/20a
Vgl; nur T4; Beis wie T5