RS0066636
Rechtssatz
15.04.1958Zivilrecht
1.) Es besteht kein Unterschied zwischen dem der ortsüblichen Entlohnung entsprechenden Arbeitsentgelt nach § 3 USchG, BGBl 1925/69, und der angemessenen Vergütung, die nach § 10 Abs 2 LPfG, BGBl 1955/51, im Verhältnis des betreibenden Gläubigers zu dem Emp …