RS0061261
Rechtssatz
17.06.1987Zivilrecht
Eine Gesellschaftsfahrt verlangt ua einen geschlossenen, bei Beginn der Fahrt feststehenden Teilnehmerkreis, die Sammlung der Teilnehmer, die Bildung einer Reisegemeinschaft, die Durchführung einer Fahrt, allenfalls die Beistellung eines Reisbegleiters und …