RS0127897
Rechtssatz
zuletzt 13.06.2012Zivilrecht
§ 31 Abs 4 KHVG ist ‑ richtlinienkonform und in Übereinstimmung mit der Judikatur zu § 12a VAG ‑ dahingehend auszulegen, dass die Möglichkeit, Ansprüche auf Ersatzleistung auch gegen den Schadenregulierungsvertreter „geltend machen“ zu können, bedeutet, das …