RS0111403
Rechtssatz
zuletzt 21.10.1999Zivilrecht
Als "Arbeitstag" ist jeder Tag anzusehen, an dem die betriebliche Tätigkeit im ganzen Umfang oder teilweise fortgeführt wird, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um einen Werktag, Samstag, Sonntag oder Feiertag handelt, Tage, an denen der Betrieb lediglich üb …