RS0049831
Rechtssatz
1966 – zuletzt 16.02.1994Zivilrecht
Wird mit einem Kurskraftwagen der Post auch Briefpost befördert, so ist der Lenker des Postautobusses nicht in der privaten Wirtschaftsverwaltung, sondern in der Hoheitsverwaltung des Bundes (Post) tätig. Der Umstand, daß die Personenbeförderung überwiegt, …