RS0085782
Rechtssatz
17.09.1991Zivilrecht
Steht die Tätigkeit insgesamt unter Versicherungsschutz, so ist die wirtschaftliche Bedeutung einzelner Teile der Tätigkeit nicht mehr zu prüfen. Es geht aber nicht an, eine Tätigkeit, die für den Betriebsführer insgesamt von wirtschaftlicher Bedeutung ist, …