RS0058165
Rechtssatz
1960 – zuletzt 24.09.2018Zivilrecht
Der Vermieter bleibt regelmäßig Halter des Kraftfahrzeuges, insbesondere dann, wenn er das Kraftfahrzeug, zB als Inhaber einer Autoleihanstalt, für eine verhältnismäßig kurze Zeit einem Dritten entgeltlich überlässt. Es können aber unter Umständen auch mehr …