RS0129018
Rechtssatz
2013 – zuletzt 28.11.2013Zivilrecht
Aus § 85 Abs 1 und 2 GOG erhellt, dass das Gericht nicht von Amts wegen, sondern nur aufgrund einer Beschwerde, die auf Feststellung der Rechtsverletzung gerichtet ist, zu entscheiden hat. Da ohne Beschwerde eine Entscheidung im Verfahren nach § 85 GOG nich …