RS0092848
Rechtssatz
1976 – zuletzt 23.11.1993Strafrecht
Die Beurteilung einer Tat nach § 106 Abs 1 Z 1, (§§ 145 Abs 1 Z 1, 269 Abs 1 zweiter Deliktsfall) erfordert, daß der Bedrohte den Eindruck gewinnen konnte, der Täter sei in der Lage und willens, eine der in zitierten Gesetzesstellen näher bezeichneten Folge …