RS0092582
Rechtssatz
1930 – zuletzt 01.03.2022Strafrecht
Auch wenn die Verletzung mit einem solchen Werkzeug und auf solche Art, womit gemeiniglich Lebensgefahr verbunden ist, zugefügt wurde, ist zum Tatbestand des § 155 a StG (nunmehr § 87 StGB) die Feststellung der Absicht, schwer zu beschädigen, erforderlich. …