RS0061447
Rechtssatz
1969 – zuletzt 12.07.1989Zivilrecht
Ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, daß einem Kommanditisten Prokura zu erteilen ist, so kann die dem Kommanditisten daraufhin erteilte Prokura nicht jederzeit, sondern nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wieder entzogen werden. BGH vom 27.06.1955, …