RS0081615
Rechtssatz
05.10.1976Zivilrecht
Die Auslegung des VBG durch die Rechtsprechung, daß ein Vertragsbediensteter Anspruch darauf hat, unabhängig von der getroffenen Vereinbarung entsprechend der von ihm tatsächlich ausgeübten Tätigkeit entlohnt zu werden, beruht darauf, daß des Gesetz selbst …